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Neue Batterieverordnung: Das bedeutet sie für Händler
Seit 18. Februar 2024 gelten die Vorschriften der neuen EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) - Optikernetz berichtete. Die Verordnung sieht einige strengere Sicherheitsanforderungen und gesetzliche Vorschriften sowie Pflichten für Wirtschaftakteure vor. Was das für Händler bedeutet, klären wir hier.
Wir haben weiter recherchiert und auch bei einem Juristen Rat eingeholt. Wie bereits berichtet, gelten ab sofort für Hersteller und Importeure Kennzeichnungspflichten. Außerdem gilt für Hersteller bezüglich des Umgangs mit Altbatterien eine größere Herstellerverantwortung.
Das beinhaltet die Verpflichtung zur Einrichtung eines Sammel- Rücknahme- und Recyclingsystems. Altbatterien müssen unentgeltlich zurückgenommen werden. Und nun kommt der auch für Augenoptiker und Hörakustiker wichtige Teil: Auch für Händler gilt die Rücknahmepflicht. Diese greift auch bei Batterien, die nicht bei ihnen gekauft wurden.
Es ist nicht anzunehmen, dass Sie mit massenhaft Batterierücknahmen rechnen müssen, aber der eine oder andere Kunde wird sicherlich auf Sie zukommen.
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