Augenoptikbetriebe dürfen die vorgeschriebene Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer ab sofort durchführen
Die Ausweitung der Sehtestbefugnis auf die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in Kraft: Seit dem 18. August können Augenoptikbetriebe die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens durchführen und bescheinigen. Für den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist die Neuregelung ein bedeutender berufspolitischer Erfolg und eine klare gesetzliche Anerkennung der augenoptischen und optometrischen Fachkompetenz.