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Nicht vergessen: Arbeitgeber müssen Impfdaten löschen

Arbeitgeber müssen die Impfdaten von Mitarbeitern wieder löschen.
Wenn Sie als Arbeitgeber noch Impfdaten über Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen, machen Sie sich damit sogar strafbar. Denn seitdem der Großteil der Corona-Regeln und -Beschränkungen aufgehoben wurde, ist es verboten, personenbezogene Corona-Daten von Angestellten weiterhin zu dokumentieren und zu speichern.
Denken Sie also daran, Ihre Unterlagen durchzusehen und entsprechende Daten sorgfältig zu löschen.
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