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UVV-Prüfung bei Fahrrädern und Pedelecs?
Vor Kurzem informierten wir in einem unserer Podcasts über das Thema UVV-Prüfung. Nun erreichte unsere Redaktion eine Nachfrage: „Müssen Jobräder auch einer UVV-Prüfung unterzogen werden?“
Zu Beginn eine kurze Wiederholung: UVV heißt übersetzt Unfallverhütungsvorschrift. Die UVV der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beinhaltet Pflichten des Unternehmers, die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherstellen. Durch die UVV sind Unternehmer dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich gewerblich genutzte Fahrzeuge auf ihre Betriebssicherheit hin überprüfen zu lassen. Mehr dazu zum Nachhören gibt es hier: Podcast UVV Prüfung.
Jobräder
Mancher Arbeitgeber setzt aber auch auf die Variante Jobfahrrad anstelle eines Autos. Wie sieht es hier mit der UVV-Prüfung aus?
Dienstfahrräder müssen zwei Bedingungen erfüllen, damit Sie unter die Prüfpflicht fallen:
- Das Dienstfahrrad muss betrieblich genutzt werden.
- Das Dienstfahrrad muss maschinell angetrieben werden (laut 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70).
Punkt zwei trifft auf gängige Fahrräder und Pedelecs 25 nicht zu, sondern nur auf Pedelecs 45.
Was ist denn nun der Unterschied zwischen Pedelec 25 und Pedelec 45? Bei einem Pedelec 25 arbeitet der unterstützende Motor bis 25 km/h und schaltet sich danach ab. Bei einem Pedelec 45, einem S-Pedelec, kann das Rad bis zu 45 km/h schnell werden mit Hilfe des Motors. Deswegen gelten diese Räder als Kleinkrafträder. Sie unterliegen damit der UVV, zudem sind eine Haftpflichtversicherung, ein Kennzeichen und das Tragen eines Helms Pflicht.
E-Bike mit Schiebeunterstützung
Wie es das Wort selbst schon sagt, hilft eine Schiebeunterstützung beim Schieben des Rads. Die Schiebehilfe kann dabei das E-Bike auf 6 km/h beschleunigen. Dafür bedarf es keiner Muskelkraft, sondern lediglich eines Knopfdrucks. Eine Zeit lang war es nicht klar, wie E-Bikes (auch die 25er) und E-Bikes mit Schiebehilfe rechtlich einzuordnen sind. Eine Gesetzesänderung aus 2013 brachte Klarheit: Nach Paragraph 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrräder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h Unterstützung verkehrsrechtlich Fahrrädern gleichgestellt ebenso Pedelecs 25 mit Schiebehilfe.
Der gute Rat zum Schluss…
…lautet: Eine UVV-Pflicht besteht also für die gängigen Dienstfahrräder nicht. Aber UVV-Pflicht hin oder her – ein Pedelec sollte regelmäßig zur Inspektion gebracht werden. Damit kann sichergestellt werden, dass das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist und man lange Freude daran hat.
Wer sich noch weiter in das Thema einlesen möchte, kann das u.a. hier tun:
https://www.drivers-check.de/blog/e-bikes-im-fuhrpark/
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