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Impfpriorisierung – Augenoptiker in NRW Stufe 2 zugeordnet

Nach intensiven Bemühungen des Augenoptiker- und Optometristenverbands NRW (AOV NRW) hat sich das Gesundheitsministerium in NRW nun bezüglich einer Impfpriorisierung von Augenoptikern festgelegt, wie der Verband mitteilt.
Nach einem aktuellen Schreiben des Gesundheitsministeriums NRW werden Augenoptiker gemäß § 3 Abs.1 Nr. 5 der Impfverordnung in der zweiten Gruppe (hohe Priorität) geimpft. Ihre patientennahe Tätigkeit begründet die Einstufung.
Damit ist NRW nach Schleswig-Holstein das zweite Bundesland, in welchem die Augenoptiker offiziell in der Impfreihenfolge höher eingestuft sind.
Weitere Informationen erhalten Innungsmitglieder in den entsprechenden Geschäftsstellen.
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