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Wenn falsche Informationen zu einem Fachgeschäft in Suchmaschinen kursieren

Immer wieder wenden sich Leser an die Optikernetz-Redaktion, wieso bestimmte Suchmaschinen fehlerhafte und zum Teil auch…
31. Mai 2022

Immer wieder wenden sich Leser an die Optikernetz-Redaktion, wieso bestimmte Suchmaschinen fehlerhafte und zum Teil auch irreführende Angaben zu ihrem Fachgeschäft machen und was man dagegen tun kann.

Das betrifft regelmäßig die Kurzportraits, die die Suchmaschinen beispielsweise bei der Suche in ihren Straßenkarten ausgeben. Finden sich dort falsche Öffnungszeiten oder Leistungen, die gar nicht angeboten werden, sind Enttäuschung der Kunden und auch Ärger vorprogrammiert. Unter anderem wurde ein Fachgeschäft als Juwelier bezeichnet, obwohl es sich um einen Mischbetrieb mit Uhren und Schmuck handelt. Es ist unschön, wenn Personen, die sich auf die Angaben einer Suchmaschine verlassen, umsonst im Geschäft erscheinen.

Die Optikernetz-Redaktion ordnet den Sachverhalt den anfragenden Lesern immer wie folgt ein:

Die Natur von Suchmaschinen liegt in der Sammlung und Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen im Internet. Dies erfolgt fast ausschließlich automatisch und kann dazu führen, dass die Suchalgorithmen nicht unbedingt die Website des Unternehmers als Quelle nutzen, sondern andere Quellen bevorzugen. Man kann durch eine Suchmaschinen-Optimierung der eigenen Website indirekt Einfluss darauf nehmen, dass Suchmaschinen Informationen der eigenen Website vorrangig behandeln. Wenn aber andere, gegebenenfalls auch technisch überlegende Websites für die Algorithmen „glaubwürdiger“ oder relevanter erschienen, werden unter Umständen die Informationen von ihnen übernommen, selbst wenn diese von dem Seitenbetreiber falsch recherchiert wurden.

Daher ist jedem Unternehmer anzuraten, seinen Internetauftritt für Suchmaschinen zu optimieren! Das kann vermeiden, dass man sich bei diversen Suchmaschinen mit einem (Business-)Account anmeldet. Allerdings ist solch ein Account die allerbeste Möglichkeit, direkt und unmittelbar Einfluss auf die Informationen zu nehmen, die die Suchmaschine in dem Portrait ausgibt.

Falsche Angaben kann man grundsätzlich auch bei der Suchmaschine reklamieren

Die Kontaktformulare für die Berichtigung von Falschinformationen, die die Betreiber bereitstellen, richten sich in der Regel aber nur an natürliche Personen in Anwendung des Art. 16 DSGVO.

Manch ein Kollege musste schon feststellen, dass bereits ein fremder Dritter längst einen Business-Account für das eigene Fachgeschäft angelegt hatte, ohne das Wissen des Kollegen, und es so zu den fehlerhaften Informationen kam. Nicht immer gibt es dafür eine plausible Erklärung. Grundsätzlich können dies Agenturen oder Freunde erledigt haben und man hat schlichtweg vergessen, dass man jemanden gebeten hat, sich dieser Aufgabe zu widmen. Es kann sich aber auch durchaus um einen Streich oder ähnliches gehandelt haben. Gute Nachricht: Soweit die Redaktion das aus Einzelfällen mitbekommt, besteht bei vielen Suchmaschinen die Möglichkeit, sich als rechtmäßiger Inhaber des Fachgeschäftes zu erklären und dann einen eigenen (und dann fortan einzigen) Account für das Geschäft zu führen.

Quelle: optikernetz.de

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