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Unternehmensnachfolge und die Ausbildungsprämie

Im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ können bekanntlich die Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie…
8. November 2021

Im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ können bekanntlich die Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus beantragt werden, wenn bestimmte Ausgangskriterien erfüllt werden. Aus dem Leserkreis kam nun die Frage auf, ob ein Nachfolger eines Geschäftes die Prämie beantragen kann, wenn das Ausbildungsverhältnis vom Vorgänger begründet wurde.

Das Geschäft wird von einem Einzelunternehmer an einen Existenzgründer, der ebenfalls Einzelunternehmer wird, im so genannten „Asset-Deal“ übertragen. Der Verkäufer des Geschäftes würde die Prämie gerne seinem Nachfolger überlassen. Der Auszubildende wurde in diesem Jahr eingestellt. Der Betrieb wird Anfang 2022 übergeben.

Die Redaktion konnte den Sachverhalt wie folgt für den Leser einordnen:

Der Auszubildende vollzieht mit der Übergabe einen sogenannten Betriebsübergang. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis – jedenfalls, was das Arbeitsrecht anbelangt – mit allen Rechten und Pflichten auf den Nachfolger übergeht.

Der Antrag für die Ausbildungsprämie ist spätestens drei Monate nachdem die Probezeit des begründeten Ausbildungsverhältnisses erfolgreich abgeschlossen wurde zu stellen. Diese Frist erstreckt sich im vorliegenden Fall in die ersten Wochen nach der Übernahme durch den Nachfolger. So weit so gut.

Ob der Anspruch auf die Prämie an dem per Gesetz übergegangenen Arbeitsverhältnis festgemacht werden kann, ist jedoch fraglich. Denn: Ein Nachfolger bei dem Asset-Deal tritt nicht die Gesamtrechtnachfolge seines Vorgängers an. Als neu gegründete Rechtsform hat er keine Corona-Vergangenheit und kann damit nicht die Ausgangskriterien (Zahlung von Kurzarbeitergeld, Umsatzrückgang) erfüllen. Fraglich ist auch, ob der Verkäufer die Prämie beantragen kann, denn er selbst kann das Ausbildungsverhältnis nicht zu Ende führen.

Der Leser wird, bestückt mit diesen Erkenntnissen, die Arbeitsagentur gezielt zu den Möglichkeiten befragen. Optikernetz wird über den Ausgang berichten.

Infos der Arbeitsagentur zum Ausbildungsprogramm gibt es hier.

 

Quelle: optikernetz.de

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