Keine Einträge vorhanden

Rundfunkbeitrag und GEMA sind nicht dasselbe

Immer wieder kommt es zu Leserfragen zur GEMA und zum Rundfunkbeitrag, vormals GEZ. Aufgrund der früher einmal gleichen…
21. Mai 2021

Immer wieder kommt es zu Leserfragen zur GEMA und zum Rundfunkbeitrag, vormals GEZ. Aufgrund der früher einmal gleichen Anfangsbuchstaben werden sie noch heute verwechselt. Und oft meinen Leser eigentlich genau die andere Stelle oder gehen davon aus, dass das eine nicht bezahlt werden muss, wenn das andere schon bezahlt wird. Optikernetz nimmt für Sie eine Einordnung vor:

Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, GEMA, gewährleistet, dass die ihr angeschlossenen Mitglieder für die Wiedergabe ihrer Werke honoriert werden. Diese sind selbst nicht in der Lage zu prüfen, wo, wann, wie oft und wie lange ihre Titel verwendet werden, um dies in Rechnung zu stellen. Jeder, der für die öffentliche Nutzung von Musik verantwortlich ist, ist Nutzer und damit gebührenpflichtig. Veranstalter, Gastronomen, Einzelhändler, Vereine und viele weitere Wirtschaftszweige und Organisationen setzen Musik für eigene Zwecke ein und sind damit Nutzer. Die Nutzung findet mit einem Interesse an der Steigerung des eigenen Erfolgs statt. Andere Dienstleister, von denen ein Unternehmer profitiert, würden ihre Dienste auch nicht kostenfrei erbringen.

Immer wieder berichten Leser davon, dass Prüfer der GEMA unangekündigt im Geschäft erschienen seien. Als solche zu erkennen gegeben haben sich diese den Schilderungen zufolge immer nur, wenn ein Grund dafür vorlag: Zumeist ging es dabei um Musik, die im Verkaufsraum zu vernehmen war und eine bisher fehlende Anmeldung. Ob es sich dabei um eine Lautsprecheranlage im Verkaufsraum oder um das „nur in dem Moment zu laut gestellte Werkstattradio“ handelte, ist gleichgültig. Es wird von einer öffentlichen Musiknutzung ausgegangen. Die Frage der Prüfer, seit wann man Musik im Geschäft nutze, kann den damit konfrontierten Unternehmer oder Mitarbeiter in der Situation leicht überfordern. Wer sich diese Aufregung sparen will und eine „Berieselung“ im Verkaufsraum mag, meldet sich am besten bei der GEMA an. Fragen Sie in Ihrer Geschäftsstelle oder Ihrem örtlichen Werbeverein nach, ob mit der GEMA ein Rahmenabkommen besteht. Die GEMA gewährt oftmals Angehörigen bestimmter Berufsgruppen oder Gemeinschaften Nachlässe. Wer sich GEMA-Gebühren sparen will, lässt Musik nicht in den Verkaufsraum dringen! Gebührenpflichtig ist nur die öffentliche Nutzung.

Rabattregelungen gibt es beim Rundfunkbeitrag nicht. Der Rundfunkbeitrag, eigentlich „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Eine nicht immer von unseren Lesern wahrgenommene Erleichterung ist seit inzwischen vielen Jahren, dass die Tarife einen oder mehrere betriebliche Pkw gleich mit enthalten, die früher separat angemeldet wurden. Die seinerzeit neuartigen Rundfunkempfangsgeräte, die eine Beitragspflicht für einige Betriebe erst begründeten, haben längst Einzug in die allermeisten Betriebe gehalten. So ist es fast normal, wie daheim, Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf PC und Co. zu nutzen oder ein Internetradio im Sozialraum aufzustellen. Betriebe mit 0 bis 8 beschäftigten zahlen, Stand 19.05.2021, einen Drittelbeitrag, der 5,83 Euro monatlich entspricht. Das sollte es einem Unternehmer Wert sein, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Pause gut recherchierte Nachrichten zu erhalten, etwas Musik zu genießen und solidarisch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunkt zu unterstützen. Bedenken Sie bei Gründung eines neuen Standortes oder der Übernahme eines neuen Betriebes den Rundfunkbeitrag anzumelden. Es drohen Nachforderungen und empfindliche Bußgelder, wenn recherchierbar ist, dass die Gründung oder Übernahme bereits länger zurückliegt!

 

Quelle: optikernetz.de

Ihr Draht zur Redaktion

Wir kommunizieren gern! Sie auch?
Fragen, Anregungen oder einfach mal so – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Newsletter abonnieren

Mit unseren Newslettern erhalten Sie genau die News, die Sie brauchen - kostenlos und direkt in Ihre Mailbox.

Im Rahmen der Nutzung unserer Webseiten verwenden wir, neben technisch notwendigen Cookies, auch Cookies von Dritten zu Werbe- und zu Analyse-Zwecken (z.B. Google Analytics).

Weitere Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung