Eine Leserin meldete sich in der Optikernetz-Redaktion. Sie bestellte kürzlich für einen guten Kunden ein Ersatzteil bei einem Lieferanten im Vereinigten Königreich. Die Bestellung liegt nun beim Zoll. Und der gibt sie der Kollegin nur heraus, wenn sie eine EORI-Nummer vorweisen kann. Die Beantragung dieser Nummer wirft eine Frage auf.
Zunächst aber erst einmal zur EORI-Nummer als solches: „Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) ist eine in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient. Es besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer für Wirtschaftsbeteiligte“, so beschreibt es der Zoll auf seiner Website.
Was es nun genau damit auf sich hat und inwiefern die EORI Nummer für Sie als Augenoptiker relevant ist, hören Sie in unserem Audio-Beitrag:
Quelle: optikernetz.de