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Leserreaktion: Müssen Fehlsichtige in Deutschland eigentlich eine Ersatzbrille im Auto mit sich führen?
In einem Artikel von 2022 klären wir die Frage, ob es Pflicht ist, eine Ersatzbrille im Auto mitzuführen. Dazu erreichte uns eine Leserreaktion.
Bekannt ist, dass Autofahrer, die einen entsprechenden Eintrag in ihrem Führerschein haben, nur mit der vermerkten Sehhilfe fahren dürfen.
Zur Erinnerung: Für den Erwerb des Führerscheins ist in Deutschland ein Sehtest zu absolvieren. In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 12 Sehvermögen heißt es dazu:
"(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen.
(2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013, durchgeführt. Die Sehteststelle hat sich vor der Durchführung des Sehtests von der Identität des Antragstellers durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass oder in ein sonstiges Ausweisdokument zu überzeugen. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1 genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen.
(3) Die Sehteststelle stellt dem Antragsteller eine Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nummer 1.1 aus. In ihr ist anzugeben, ob der Sehtest bestanden und ob er mit Sehhilfen durchgeführt worden ist. Sind bei der Durchführung des Sehtests sonst Zweifel an ausreichendem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen aufgetreten, hat die Sehteststelle sie auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken.
(4) Ein Sehtest ist nicht erforderlich, wenn ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes vorgelegt wird und sich daraus ergibt, dass der Antragsteller die Anforderungen nach Anlage 6 Nummer 1.1 erfüllt.
(5) Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, hat er sich einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 1.2 zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde ein Zeugnis des Augenarztes einzureichen.
(6) Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E haben sich einer Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2 zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung des Arztes nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 Nummer 2.2 einzureichen.
(7) Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nicht erfüllt oder dass andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen. § 11 Absatz 5 bis 8 gilt entsprechend, § 11 Absatz 6 Satz 4 jedoch mit der Maßgabe, dass nur solche Unterlagen übersandt werden dürfen, die für die Beurteilung, ob Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, erforderlich sind."
Die genannte Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) zu den Anforderungen an das Sehvermögen erläutert wie folgt: "1.1 Sehtest (§ 12 Absatz 2) Der
Sehtest (§ 12 Absatz 2) ist bestanden, wenn die zentrale
Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7.
Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung gemäß dem Muster dieser
Anlage zu erstellen."
Erhält der Proband dann eine Sehhillfe, mit der er in einem weiteren Versuch den Führerscheinsehtest besteht, ist dies entsprechend auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken. Ebenso erfolgt eine Eintragung auf dem Führerschein und die Sehhilfe muss bei der Fahrt getragen werden.
Die Einteragung der Brille auf dem Führerschein erfolgt mittels sogenannter Schlüsselziffern, die in Feld 12 des Scheckkartenführerscheins eingetragen werden. 01 steht für "Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz", 01.01 für "Brille", 01.02 für "Kontaktlinse(n)" und 01.06 für "Brille oder Kontaktlinsen".
Wird die Brille bei der Fahrt nicht getragen, drohen Bußgelder.
Ersatzbrille
In dem Artikel aus 2022 ging es um die Frage, ob es denn auch Pflicht sei, eine Ersatzbrille mitzuführen, denn es kann natrülich immer mal etwas passieren. Viele Urlauber haben schon ihre (einzige) Brille im Meer verschwinden sehen, genauso wie immer mal eine Brille herunterfallen und kaputt gehen kann - der Weg nach Hause mit dem Auto ist dann schwierig. Damit es gar nicht erst zu solchen Problemen kommt, ist der Gedanke, vorsorglich eine Ersatzbrille mitzuführen, nicht abwegig. Aber ist das auch Pflicht?
Im genannten Artikel klärten wir: "In Deutschland besteht für die Ersatzbrille im Auto keine gesetzliche Pflicht. In Ländern wie Österreich oder Spanien hingegen besteht eine solche Ersatzbrillen-Pflicht, wenn man ein Kraftfahrzeug führt."
Unser Leser machte uns nun auf folgendes aufmerksam: "Sehr geehrte Damen und Herren, hier in Ihrem Artikel steht, dass in Österreich und in Spanien eine Ersatzbrille im Auto Pflicht ist. Das stimmt so nicht. Es wird zwar empfohlen, ist aber keine gesetzliche Pflicht."
Wir fragten nach und erhielten von der Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Wirtschaftskammer Österreich folgende Antwort: "In Österreich ist es nicht mehr verpflichtend eine Ersatzbrille im Auto mitzuführen. Es ist jedoch empfehlenswert, da man nicht weiterfahren darf, wenn die fürs Autofahren notwendige Brille beschädigt wird oder verloren geht".
Vielen Dank an unsere aufmerksamen Leser. Augenoptiker wissen, dass Kunden mit mehreren Brillen gut beraten sind. Gerade die bevorstehenden Sommer- und damit Urlausbzeit kann genutzt werden, Kunden für das Thema Zweitbrille (oder auch Ersatzbrille) zu sensibilisieren.
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