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Haften Unternehmen für Datenschutzverstöße ihrer Mitarbeiter?
In augenoptischen Fachgeschäften gehen Sie mit sensiblen Kundendaten um. Wenn hier eine Datenschutzpanne passiert, kann der Schaden groß sein. Wer haftet bei Datenschutzverstößen?
Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), kann das Anspruch auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) oder Geldbußen (Art. 83 DSGVO) verursachen.
Verschiedene Klagen zum Thema Datenschutz wurden inzwischen sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. So beispielsweise im Dezember 2023. Der EuGH stellte hier in einer Entscheidung klar, dass DSGVO-Bußgelder gegen Unternehmen verhängt werden können, wenn diese ein Verschulden trifft. Dabei müsse das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden.
Der Datenschutzgrundverordnung zufolge müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die in ihrem Unternehmen geltenden datenschutzkonformen Verhaltensweisen kennen. Darüber hinaus sind Unternehmen ebenfalls dafür verantwortlich, deren Einhaltung zu kontrollieren. Auch wenn ein Datenschutzverstoß durch einen einzelnen Mitarbeiter begangen wurde, ist also das Unternehmen haftbar.
Angestellte haften bei Datenschutzverstößen nach DSGVO nur, wenn sie wissentlich und absichtlich gehandelt haben.
Für Unternehmer bedeutet das, dass sie darauf achten sollten, dass alle Mitarbeiter die geltenden Datenschutzbestimmungen kennen, verstehen und anwenden (können). Ein einmaliges „Das kannst du da nachlesen“ reicht also nicht aus.
Das Thema Datenschutz ist wichtig, auch für kleinere Betriebe. Wir sprechen dazu mit einem Datenschutzexperten. Das Interview finden Sie in Kürze im Podcastbereich hier auf optikernetz.de.
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