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Welche Erleichterungen bringt das Wachstumschancengesetz Unternehmen?

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung Ende März 2024 stattgegeben. Das bedeutet einige Steuererleichterungen.

12. April 2024
Welche Erleichterungen bringt das Wachstumschancengesetz Unternehmen?
Welche Erleichterungen bringt das Wachstumschancengesetz Unternehmen?

Das Wachstumschancengesetz wurde bereits im November 2023 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat aber hatte dann dazu den Vermittlungsausschuss angerufen. Ende März 2024 stimmten nun Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zu, sodass das Gesetz am 28. März 2024 in Kraft trat.

„Um Wohlstand und Stabilität auch für künftige Generationen zu erhalten, braucht Deutschland eine starke Wirtschaft. Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern. All das ist nötig, um den Standort Deutschland für die Zukunft fit zu machen.“, so heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung zum beschlossenen Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (kurz Wachstumschancengesetz).

Das Gesetz sieht ein Steuerentlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro.

Besonders interessant für Unternehmen sind die Regelungen in den Bereichen Einkommens- /Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Wir haben im Folgenden einige der Wichtigsten für Sie zusammengefasst:

  • Kleinunternehmen sind von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten befreit.
  • Ab Januar 2025 werden verpflichtend elektronischen Rechnungen im Geschäftsverkehr eingeführt.
  • Die so genannte degressive Abschreibung wurde befristet wiedereingeführt für bewegliche Wirtschaftsgüter um 20 % (max. 2-facher Wert der linearen Abschreibung). Geltungszeitraum: 1. April und 31. Dezember 2024.
  • Die Abschreibungsgrenze von Investitionskosten eines Unternehmens wurde auf 40 % angehoben (Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter). Diese Neuregelung gilt rückwirkend für Investitionen ab dem 1. Januar 2024.
  • Die Freigrenze für Geschenke wurde von 35 auf 50 Euro erhöht.
  • Der Höchstbetrag zur Abschreibung bzgl. des Bruttolistenpreises bei Elektro-Dienstwagen wurde von 60.000 auf 70.000 Euro erhöht.
  • Erweiterter Verlustvortrag ab 2024
  • Die Umsatzgrenze für eine Ist-Versteuerung steigt von vorher 600.000 Euro auf 800.000 Euro.
  • Das Qualifizierungsgeld ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Quelle: optikernetz.de

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