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Neuregelungen beim Elterngeld
Seit Beginn diesen Monats gilt eine neue Einkommensgrenze, aber der ein Anspruch auf Elterngeld wegfällt.

Nach der Geburt eines Kindes möchten Eltern erst einmal uneingeschränkt für das Kind da sein. Damit hängen oftmals Reduzierungen der Arbeitsstunden zusammen. Damit nun Eltern beruflich kürzerzutreten können, dadurch aber keine zu große finanzielle Lücke entsteht, gibt es das Elterngeld. Die Berechnung des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt.
Laut Bundesfamilienministerium wird die Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht, für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Dies gilt für Geburten ab dem 1. April 2024. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 Euro.
In der Begründung dieses Schrittes heißt es aus dem Ministerium: „Um die Vorgaben des Bundesfinanzministers und des Bundeskanzlers zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die Einkommensgrenze beim Elterngeld zunächst für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt wird.“
Eine weitere Neuerung betrifft den parallelen Bezug des Basiselterngelds für Geburten ab dem 1. April 2024. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist demnach nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausgenommen sind Eltern von Frühchen, Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie von neugeborenen Kindern mit Behinderung.
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