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Corona: Keine Symptome, aber der Test ist positiv – was gilt?
Im Moment stellt man vermehrt wieder Coronaerkrankungen im eigenen Umfeld fest. Was gilt eigentlich aktuell für Arbeitnehmer und -geber?

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen vor der Frage, was zu beachten ist, wenn der Corona-Test zwar positiv ist, aber keine Symptome vorhanden sind.
Ein positiver Test allein bedeutet nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit. Einfach zu Hause bleiben, ist also keine gute Idee. Bleibt ein Arbeitnehmer ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeit fern, kann dies eine Abmahnung rechtfertigen. Hier unterscheidet sich eine Coronainfektion nicht von anderen Erkrankungen.
Wer sich trotz positiven Tests nicht krank fühlt, sollte aber dennoch auch nicht einfach zur Arbeit gehen. Das Risiko, Kollegen und Kunden anzustecken, besteht ja.
Wer symptomfrei, aber positiv getestet ist, kann seinen Arzt aufsuchen. Ein Patient, der keine Symptome aufweist, muss allerdings nicht zwingend krankgeschrieben werden. Auch besteht keine Isolationspflicht mehr. Der Arzt wird dann von Fall zu Fall entscheiden. Ein Kriterium kann dabei sein, ob der Arbeitnehmer beruflich viel Kontakt mit anderen hat.
Seit Anfang des Jahres gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr. Richten können sich Arbeitgeber nach Empfehlungen des Arbeitsministeriums.
Darin heißt es: „Es wird daher empfohlen, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Dazu zählt vor allem die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, (Atemschutz-)Masken tragen, richtig Lüften). Zusätzlich sollten insbesondere bei hohem Infektionsgeschehen betriebsbedingte Personenkontakte möglichst eingeschränkt und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen getroffen werden.“
Letztlich gibt es also keine klare Regelung, die ein Arbeiten erlaubt oder verbietet. Der Arbeitgeber entscheidet und dieser hat eine Fürsorgepflicht seinen Angestellten gegenüber. Das bedeutet, Arbeitnehmer sollten kein Risko eingehen und das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Gemeinsam kann dann eine passende Lösung gefunden werden im Sinne aller Beschäftigten und Kunden.
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