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Gerechte Urlaubsverteilung?

Der Sommer kommt nun doch noch in die Gänge – pünktlich zur Sommerferienzeit. Die Urlaubsplanung kann allerdings für Unmut auf der Arbeit sorgen. Nämlich dann, wenn mehrere Mitarbeiter zur selben Zeit Urlaub nehmen möchten. Wer hat Vorrang?

19. Juni 2023
Sommerurlaub - wer hat Vorrang bei der Urlaubsplanung?
Sommerurlaub - wer hat Vorrang bei der Urlaubsplanung?

Besonders Mitarbeitende mit schulpflichtigen Kindern möchten gern ihren Urlaub in den Schulferien nehmen. Die Gründe sind einfach: Fehlende Tagesbetreuung und der Wunsch, die Ferien mit den Kindern zu verbringen. Aber haben Eltern grundsätzlich Vorrang in Sachen Urlaub ihren kinderlosen Kollegen gegenüber?

Die gesetzliche Grundlage für die Planung des Urlaubs ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In § 7 des BUrlGs Satz 1 steht:

„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Arbeitgeber müssen also die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Belange erfordern die Anwesenheit der Mitarbeiter. Was aber, wenn keine betrieblichen Belange gegen eine Gewährung des Urlaubs sprechen, aber mehrere Mitarbeiter zur selben Zeit Urlaub nehmen möchten?

Nicht automatisch „Recht“ auf Urlaubsvorrang

Eine generelle Regelung, wonach Eltern mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsvergabe in den Schulferien Vorrang haben, gibt es nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber in unserem Beispiel eine Auswahl treffen. Und für diese gibt es Kriterien: Die oben bereits erwähnten sozialen Gesichtspunkte.

Diese können sein:

  • Ein Mitarbeiter hat schulpflichtige Kinder und kann nur in den Schulferien gemeinsam mit ihnen Urlaub machen.
  • Der Partner eines Mitarbeiters muss zu bestimmten Zeiten Urlaub nehmen (beispielsweise aufgrund von Betriebsferien).
  • Urlaub soll im Anschluss an eine Reha genommen werden.

Wichtig ist, dass Mitarbeiter mit Kindern nicht automatisch einen Vorrang genießen und dadurch andere Mitarbeiter, die keine schulpflichtigen Kinder haben, nie innerhalb der Ferienzeiten Urlaub nehmen können. Arbeitgeber sollten mit Mitarbeitern offen sprechen. Es sollte gemeinsam nach einem Kompromiss gesucht werden.

Quelle: optikernetz.de

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