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Wenn aufgrund eines Arbeitsunfalls die Brille defekt ist

Arbeitsunfälle sind ärgerlich, manchmal sind die Folgen langwierig und einschneidend und diese Unfälle sind mit Kosten verbunden. Es muss aber nicht immer ein körperlicher Schaden entstehen. Was, wenn Hilfsmittel wie die Brille bei einem Arbeitsunfall beschädigt werden? Wie müssen Sie als Ansprechpartner Ihrer Kunden agieren?

14. März 2023
Brille kaputt
Brille kaputt

Wir kennen es alle, einmal nicht aufgepasst, schon ist man gestolpert oder ausgerutscht. Arbeitsunfälle passieren schnell. Glücklicherweise sind die Folgen nicht immer schwerwiegend. Dennoch können auch kleinere Arbeitsunfälle Folgen mit sich führen - wenn bei einem Stolpern beispielsweise die Brille herunterfällt und kaputtgeht. Die Berufsgenossenschaften (BG) bewerten solche kleineren Arbeitsunfällen, bei denen die Person zwar unverletzt bleibt, aber wie in unserem Beispiel die Brille beschädigt wird, als „unechten“ Körperschaden. Die gute Nachricht: Für Reparatur oder Ersatz kommt die Berufsgenossenschaft auf. Es muss aber angezeigt werden können, dass die Brille zum Zeitpunkt des Unfalls „zweckentsprechend getragen“ wurde und dass der Schaden mit dem Unfall zusammenhängt.

Wie ist das Vorgehen?

Kommt ein Kunde zu Ihnen, um seine Brille nach einem Arbeitsunfall reparieren oder ersetzen zu lassen und möchte er das Ganze mit der Berufsgenossenschaft abrechnen, muss der Kunde in Vorleistung treten. Das heißt, Sie als Augenoptiker müssen nicht mit der BG interagieren. In der Wahl des Augenoptikers ist der Kunde übrigens grundsätzlich frei.

Der Kunde muss wie bei jedem Arbeitsunfall eine Unfallanzeige erstellen und an die Berufsgenossenschaft schicken. Beim Augenoptiker wird dann die Brille repariert oder erneuert. Die entsprechende Rechnung ist im Original bei der BG einzureichen. Meist wird auch eine Kopie der Rechnung der alten Brille gefordert. Liegt diese nicht mehr vor oder haben Sie diese nicht angefertigt, können Sie Ihrem Kunden eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass die neue Brille ein gleichwertiger Ersatz für die alte ist.

Quelle: optikernetz.de

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