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Wie viel Urlaub am Stück ist erlaubt?
Die Sommerferien haben in vielen Bundesländern schon begonnen und für viele bedeutet das: Sommer, Sonne, Urlaubszeit. Nach den Corona Einschränkungen der vergangenen Jahre überlegt der eine oder andere jetzt vielleicht auch wieder eine längere Reise zu unternehmen. Dabei stellt sich die Frage: Wie viel Urlaub darf eigentlich am Stück genommen werden? Vielleicht sogar der gesamte Jahresurlaub?
Je nach Vertrag und Anstellungsart kommen da schon mal 30 Tage zusammen. Vier Wochen Auszeit? Klingt doch nicht schlecht. Aber geht das?
Der Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dieses besagt erst einmal, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Wie ist er aber zu gewähren?
Paragraph 7: Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetzes besagt, dass der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Es gibt aber durchaus Einschränkungen:
„(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
[...]“
Urlaub muss immer mit Kollegen und Arbeitgeber abgestimmt werden. Hier kann dann geklärt werden, ob ein Arbeitnehmer seinen gesamten Jahresurlaub am Stück nehmen darf. Sprechen weder betriebliche Belange noch soziale dagegen, steht einem langen Urlaub nichts im Wege.
Weitere Einschränkungen
Wichtig zu beachten ist bei der Gewährung von Urlaub die Dauer des Anstellungsverhältnisses. Ist der Arbeitnehmer kein volles Jahr im Unternehmen beschäftigt, reduziert sich der Urlaubsanspruch (Anzahl Urlaubstage). Auch haben neu eingestellte Arbeitnehmer laut Urlaubsgesetz erst nach sechs Monaten vollen Urlaubsanspruch.
Das Bundesurlaubsgesetz zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/eingangsformel.html
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