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Mindestlohn und Minijob

Wie optikernetz bereits berichtete, ist der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro brutto…
7. Januar 2022

Wie optikernetz bereits berichtete, ist der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro brutto gestiegen. Wer Minijobber beschäftigt sollte jetzt aufpassen.

Hintergrund der Anhebung des Mindestlohns ist der Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020. Dieser wurde mit der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020 beschlossen.

Stundenanzahl bei Minijobbern sollte überprüft werden

Als Minijobber werden Arbeitnehmer bezeichnet, die geringfügig beschäftigt sind. Am 1. Januar 2015 wurde das Mindestlohngesetz eingeführt. Dieses sieht die Pflicht vor, dass auch für diese geringfügigen Beschäftigungen (450-Euro-Jobs) der Mindestlohn gezahlt werden muss.

Der monatliche Verdienst in einem Minijob darf grundsätzlich nicht die Grenze von 450 Euro überschreiten. Daher gilt es bei jeder Erhöhung des Mindestlohns die Stundenzahl des Beschäftigten zu prüfen, denn mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt nicht auch die Verdienstgrenze. Arbeitet der Beschäftigte zu viele Stunden, könnte das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig werden, denn dann wird aus dem Minijob ein Midijob.

Es geht dabei übrigens nicht um die Wochenarbeitszeit. Maßgeblich ist hingegen die maximale Arbeitszeit pro Monat.

Die maximale monatliche Arbeitszeit wird nach folgender Formel berechnet:

450 Euro im Monat / gesetzl. Mindestlohn (pro Stunde)

Bei aktuell 9,85 EUR gesetzl. Mindestlohn sind demnach 45,824 Arbeitsstunden im Monat zulässig. Arbeitgeber sollten also die Mindestlohnerhöhungen im Blick behalten. Ab 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn dann auf 10,45 Euro brutto pro Stunde an.

Quelle: optikernetz.de

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