Keine Einträge vorhanden

Transparenzregister: Bundesanzeiger Verlag kontaktiert Augenoptikerbetrieb

Ein Leser wurde vom Bundesanzeiger Verlag, Köln, mit einem Erinnerungsschreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Angaben…
28. Juni 2021

Ein Leser wurde vom Bundesanzeiger Verlag, Köln, mit einem Erinnerungsschreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Angaben im Transparenzregister zu seinem Unternehmen unvollständig seien. Der Leser bat die Redaktion um Einordnung.

Wie sich in dem Telefonat mit der Redaktion herausstellte, hatte der Kollege schlichtweg noch gar keine Meldung beim Transparenzregister zu seiner Kapitalgesellschaft abgegeben. Er ging davon aus, dass alle erforderlichen Informationen im Handelsregister bekannt gemacht werden.

Was ist das Transparenzregister und was sind seine Aufgaben?

  • Es ist verankert im Geldwäschegesetz.
  • Es besteht seit dem 1. Oktober 2017.
  • Es ist ein Auffangregister. Gehen die erforderlichen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten elektronisch abrufbar aus anderen amtlichen Registern (Handelsregister, Vereinsregister,…) hervor, so ist die Meldepflicht damit erfüllt und eine zusätzliche Meldung an das Transparenzregister nicht nötig.
  • Es erfasst Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts (wie zum Beispiel GmbH, UG, AG, KGaA ...) und eingetragenen Personengesellschaften (OHG, KG, Partnerschaften).
  • Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, die – unmittelbar oder mittelbar – mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.
  • Es ist nicht öffentlich einsehbar, sondern nur von Behörden, den Verpflichteten und von jedem mit berechtigtem Interesse.
  • Die offizielle Website wird vom Bundesanzeiger Verlag, Köln, unter www.transparenzregister.de betrieben. Der Bundesanzeiger Verlag ist registerführende Stelle und mit dieser Aufgabe und den Befugnissen vom Bundesministerium der Finanzen beliehen.
  • Die Mitteilung zum Transparenzregister als solche ist kostenfrei. Für die Führung des Transparenzregisters wird eine Jahresgebühr von derzeit 2,50 Euro erhoben.
  • Zahlungsaufforderungen kommen allein vom Bundesanzeiger Verlag, Köln, und niemandem sonst.
  • Seit dem 1. Januar 2020 gelten verschärfte Anforderungen. Unvollständige Angaben werden stärker sanktioniert.

Dem Leser wurde geraten, seinen Steuerberater zu befragen, ob mit dem Jahresabschluss auch eine Gesellschafterliste gemeldet wird, die Aufschluss über die wirtschaftlich Berechtigten gibt. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte unbedingt die Anzeige beim Transparenzregister vorgenommen werden.

Wichtiger Hinweis

Für Kleinstgesellschaften, kleine Kapitalgesellschaften und mittelgroße Kapitalgesellschaften gibt es größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen. Für bestimmte Unternehmen gelten Sonderregelungen. Weiterführende Informationen dazu können unter folgendem Link auf der Website des Bundesamtes für Justiz nachgelesen werden:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Offenlegung/Offenlegungspflichten/Offenlegungspflichten_node.html

Viele traditionelle Augenoptikbetriebe dürften unter diese Erleichterungen fallen. Möglicherweise gehen dann Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten nicht aus dem Handelsregister hervor. Eine Meldung zum Transparenzregister kann in solchen Fällen dann erforderlich werden.

 

Quelle: optikernetz.de

Ihr Draht zur Redaktion

Wir kommunizieren gern! Sie auch?
Fragen, Anregungen oder einfach mal so – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Newsletter abonnieren

Mit unseren Newslettern erhalten Sie genau die News, die Sie brauchen - kostenlos und direkt in Ihre Mailbox.

Im Rahmen der Nutzung unserer Webseiten verwenden wir, neben technisch notwendigen Cookies, auch Cookies von Dritten zu Werbe- und zu Analyse-Zwecken (z.B. Google Analytics).

Weitere Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung