Optikernetz berichtete in der vergangenen Woche über die Rentenversicherungspflicht für Handwerker und die Möglichkeit, sich danach freiwillig weiter zu versichern. Im Nachgang des Artikels erreichte uns folgender Hinweis eines Lesers:
„Wer über die 216 Monate Pflichtversicherung hinaus weiter Plichtbeiträge/freiwillige Beiträge bezahlt hat, kann mit 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen, auch wenn er/sie noch nicht das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat. Dies ermöglicht die Regelung Rente mit 63 Jahren.“
Optikernetz hat dazu recherchiert und ist unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fündig geworden.
Unter folgendem Link erhalten Sie dort eine ausführlichere Erläuterung, zu der Thematik: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/abschlagsfreie-altersrente.html
Sich nach der Zeit der Pflichtbeiträge weiter freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung anzuschließen, kann also sehr sinnvoll sein.
Quelle: optikernetz.de / bmas.de