Keine Einträge vorhanden

FFP und medizinische Masken – viele Fragen

Partikelfiltrierende Halbmasken, landläufig FFP Masken genannt (von Englisch „Filtering Face Piece“) sind im Arbeitsschutz…
20. Januar 2021

Partikelfiltrierende Halbmasken, landläufig FFP Masken genannt (von Englisch „Filtering Face Piece“) sind im Arbeitsschutz lange bekannt. Mittlerweile halten sie aber auch zunehmend Einzug in den privaten Bereich. Beispielsweise sind seit dem 18. Januar 2020 in Bayern FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. In anderen Bundesländern sind alternativ auch medizinische Masken erlaubt, Stoffmasken (sog. Community Masken) sind in Geschäften oder dem ÖPNV nicht mehr gestattet. In diesem Zusammenhang mehren sich Fragen um diese speziellen Masken.

Zu den häufigsten Fragen gehören:

  • Woran erkenne ich die Echtheit der Masken?
  • Was sind die Unterschiede zwischen medizinischen und FFP Masken?
  • Wo bekomme ich FFP Masken?
  • Was muss beim Tragen und den Tragezeiten beachtet werden?

Woran erkenne ich die Echtheit der Masken?

FFP-Masken müssen spezifische gesetzliche und technische Anforderungen einhalten. Besonders wichtig ist dabei die Filterleistung des Maskenmaterials nach der Norm EN 149:2001+A1:2009: FFP2-Masken müssen mindestens 94 % und FFP3-Masken mindestens 99 % der Testaerosole filtern. Die Prüfnorm (EN 149 + Jahr und Code der Prüfung), das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle und der NR- bzw. R-Zusatz müssen auf der FFP-Maske aufgedruckt sein.

Neben den FFP Masken gibt es auch Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA). CPA entsprechen zwar nicht dem europäischen Standard, dürfen aber auf Grundlage einer Sondergenehmigung angesichts der Pandemiesituation auch verkauft werden. CPA sind gewissermaßen chinesische FFP2 Masken, sie werden meist als KN 95 Masken angeboten. Auch sie müssen eine CE-Kennzeichnung mit vierstelligem Code, den NR- oder R-Zusatz und die europäische Prüfnorm EN 149 mit Zusatz des Jahres der Prüfung zeigen.

Medizinischen Gesichtsmasken, die oft auch OP-Masken genannt werden, weil man sie aus Arztpraxen oder Krankenhäusern kennt, sind Einmalprodukte, die für den Fremdschutz entwickelt wurden. Es handelt sich auch dabei um Medizinprodukte, daher müssen sowohl Herstellung als auch Vertrieb den Bestimmungen des Medizinprodukterechts folgen. (Weiterführende Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/medizinprodukte.html)

Wo bekomme ich FFP Masken?

Um sicherzugehen, dass es sich um eine „echte“ FFP Maske handelt, empfiehlt sich der Kauf in Apotheken oder bei ausgewiesenen Medizinprodukteherstellern. Auch andere Anbieter, hauptsächlich im Internet, bieten FFP Masken an. Hier gilt stets ein Blick auf die Kennzeichnungen (s.o.). Im Rahmen unserer Berichterstattung haben wir bereits im vergangenen Frühjahr begonnen, eine Liste mit Anbietern von Schutzausrüstung zu erstellen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, auch können wir nicht für die Qualität der Produkte garantieren. Wichtig war und ist uns, Ihnen erste Anlaufstellen zu nennen. Die Liste finden sie hier.

Was muss beim Tragen und den Tragezeiten beachtet werden?

FFP Masken:

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) formuliert in seinen Hinweisen zur Benutzung und Wiederverwendung von Atemschutzprodukten u.a., dass die Gebrauchsanleitung befolgt werden solle. Reguläre, nach EN 149 geprüfte FFP2-Masken dürften nur mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache verkauft werden. Diese beschreibe genau, wie die Maske anzulegen sei. Des Weiteren solle auf den richtigen Dichtsitz der Maske geachtet werden und bei Auf- und Absetzen stets die bekannten Hygienehinweise beachtet werden. Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind unter bestimmten Bedingungen wiederverwendbar. Wie lange und wie oft das möglich sei, bestimme vor allem der Umgang mit der Maske.

Eine wichtige Frage ist außerdem, wie lange am Stück eine FFP 2 Maske getragen werden dürfe. Das Tragen von FFP2 Masken im Privatbereich ist mehr oder weniger Neuland, daher gibt es hier noch keine konkreten Empfehlungen für die Tragedauer. Allerdings gibt es Empfehlungen aus dem Feld des Arbeitsschutzes, an denen sich auch das RKI orientiert. Die geltende Arbeitsschutzregel DGUV Regel 112-190 empfiehlt für FFP2 Masken ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten. Bei leichter Arbeit ist eine Ausdehnung der Tragedauer auf drei Stunden möglich. Wichtig zu wissen: Die Erholungspause sei nicht zwangsläufig eine Arbeitspause.

Aktuell fördert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Studie der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Dort wird untersucht, mit welchen Methoden FFP2 Masken für einen Mehrfachgebrauch im Privatbereich „sterilisiert“ werden können. Die Ergebnisse, die bisher erzielt wurden, wurden in einem Informationsflyer veröffentlicht. Interessante Erkenntnis: Nach sieben Tagen „Auslüften“ sowie nach 60 Minuten im Backofen bei 80°C konnte die Menge an Coronaviren auf den getesteten Masken deutlich verringert oder sogar komplett eliminiert werden.

Andere Methoden zur Reinigung von FFP 2 Masken sind noch nicht hinlänglich erforscht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt daher davor, FFP2-Masken in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spülmaschine oder mit UV-Licht zu reinigen.

Medizinische Masken:

Auch hier gilt, die Maske muss gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen. Die Ränder der Maske sollten eng anliegen. Eine durchfeuchtete Maske sollte abgenommen und gewechselt werden. Medizinische Masken sind Einwegprodukte, sie sollten also regelmäßig gewechselt und entsorgt werden.

 

Quelle: optikernetz.de

Ihr Draht zur Redaktion

Wir kommunizieren gern! Sie auch?
Fragen, Anregungen oder einfach mal so – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Newsletter abonnieren

Mit unseren Newslettern erhalten Sie genau die News, die Sie brauchen - kostenlos und direkt in Ihre Mailbox.

Im Rahmen der Nutzung unserer Webseiten verwenden wir, neben technisch notwendigen Cookies, auch Cookies von Dritten zu Werbe- und zu Analyse-Zwecken (z.B. Google Analytics).

Weitere Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung