Müssen Fehlsichtige in Deutschland eigentlich eine Ersatzbrille im Auto mit sich führen?
Eines ist sicher, es kann immer etwas passieren – auch der Brille. Schon oft hat man von Menschen gehört, denen auf der Fähre die Brille auf nimmer Wiedersehen ins Wasser gefallen ist oder denen bei sportlichen Aktivitäten im Urlaub nach beispielsweise einer unfreiwilligen Kollision mit einem Ball ein Brillenbügel oder -glas zu Bruch gegangen ist. Noch schlechter, wenn man nicht nur davon gehört hat, sondern selbst derjenige war, dem es passiert ist. Der Fachmann weiß: Eine Zweitbrille ist nicht nur aus diesen Gründen sinnvoll.
Wie ist das nun beim Autofahren? Wenn man einen Eintrag im Führerschein hat, der eine Sehhilfe vorsieht, muss dann auch für den Notfall eine Ersatzbrille im Auto mitgeführt werden? Diese Frage kann verneint werden – zumindest bei uns. In Deutschland besteht für die Ersatzbrille im Auto keine gesetzliche Pflicht. In Ländern wie Österreich oder Spanien hingegen besteht eine solche Ersatzbrillen-Pflicht, wenn man ein Kraftfahrzeug führt.
Machen Sie Ihre Kunden auf die Regelungen aufmerksam. Ersatzbrillen sind immer sinnvoll und in manchen Ländern auch notwendig.
Quelle: optikernetz.de