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Da kommt was auf uns zu – Gesetze und Neuerungen 2023 (Teil 1)

Immer zum Ende des Jahres informieren wir über wichtige Gesetzesänderungen, die im neuen Jahr auf Arbeitgeber und –nehmer…
22. Dezember 2022

Immer zum Ende des Jahres informieren wir über wichtige Gesetzesänderungen, die im neuen Jahr auf Arbeitgeber und –nehmer zukommen. Auch für das Jahr 2023 stehen einige rechtliche Änderungen an. Vier, die auch die Augenoptik betreffen, möchten wir hier nochmal näher beleuchten.

Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 

Wer kennt ihn nicht: den gelben Schein? Erkrankt ein Arbeitnehmer flattert dieser in den Briefkasten des Arbeitgebers und der Krankenkasse – bisher jedenfalls. Der gelbe Schein hat bald ausgedient. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nun, ab dem 1. Januar 2023, endgültig elektronisch. Geplant war das eigentlich schon früher. Bisher läuft aber nur eine Pilotphase.

Die Informationspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bleibt bestehen, aber es ist zukünftig nicht mehr nötig, die Bescheinigung des Arztes in Papierform dem Arbeitgeber vorzulegen. Ärzte senden die Krankendaten an die Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Ähnliches gilt für Krankenhäuser. Der Arbeitgeber ruft dann die AU bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers ab. Einen Anspruch, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform zu erhalten, haben Arbeitnehmer aber weiterhin.

Elektronischer Kostenvoranschlag

Zum 1. Februar 2023 wird die Verwendung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) auch in der Augenoptik verpflichtend.

Die Umsetzung erfolgt nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister. Für die Abwicklung des eKV gibt es drei Plattformen, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Allerdings arbeiten (noch) nicht alle gesetzlichen Krankenkassen auch tatsächlich mit allen drei Plattformen. Auf den Internetseiten der Krankenkassen findet man hierzu meist die nötigen Informationen.

Augenoptikbetriebe können sich direkt bei einer oder allen der drei existierenden Plattformen anmelden. Auch möglich ist es, den eKV über die eigene Branchensoftware abzuwickeln oder aber über ein Abrechnungszentrum, wenn eines genutzt wird.

Augenoptiker können hier ihre Branchensoftwareanbieter oder ihr Abrechnungszentrum ansprechen, um sich über Voraussetzungen und Ablauf zu informieren. Mitglieder in einer Augenoptikerinnung erhalten Informationen bei ihrer Innung.

In der nächsten Woche lesen Sie mehr zur Arbeitszeiterfassung und Änderungen bei der Künstlersozialabgabe.

Quelle: optikernetz.de

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