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Causa Festbeträge

Am 16. Juli 2021 wurden im Bundesanzeiger die neue Produktgruppe 25 – Sehhilfen sowie die neuen Festbeträge für Sehhilfen…
20. August 2021

Am 16. Juli 2021 wurden im Bundesanzeiger die neue Produktgruppe 25 – Sehhilfen sowie die neuen Festbeträge für Sehhilfen veröffentlicht. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat nun Klage erhoben.

Die neuen Festbeträge treten zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Im Vorfeld hatte der ZVA seinen Sachverstand in die Kalkulation der Festbeträge eingebracht. Offenbar nur mit einem Teilerfolg.

Im Bereich der Brillengläser ist es zu den gewünschten Erhöhungen gekommen. Im Bereich der Kontaktlinsen und der vergrößernden Sehhilfen ist die Anpassung allerdings deutlich unterhalb der Empfehlungen geblieben.

Der ZVA, die Augenoptikerinnung Westfalen sowie ein Augenoptikbetrieb aus Duisburg erheben daher vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen den GKV-Spitzenverband wegen der Festsetzung der Festbeträge.

Nach Auffassung der Kläger, sind die Festbeträge in den Bereichen Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen von der Augenoptikerschaft nicht akzeptabel, da sie nicht kostendeckend seien. Den Krankenkassen habe vor der Festsetzung eine ausführliche Stellungnahme des ZVA sowie ein Hochschulgutachten vorgelegen. Darüber habe man sich hinweggesetzt. In der Konsequenz sind nun aus Sicht der Kläger die Festbeträge fehlerhaft kalkuliert.

Wir halten Sie zu dieser Sache auf dem Laufenden.

Quelle: optikernetz.de

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