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Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Mit dem Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” sollen Ausbildungsbetriebe unterstützt werden, das Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten. Im Einzelnen sollen dazu Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
2. Ausbildungsprämie Plus (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
3. Vermeidung von Kurzarbeit: Unternehmen, die ihre Auszubildenden trotz Covid 19-Belastungen weiter ausbilden, erhalten 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 % zu verzeichnen ist.
4. Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn Ausbildungsbetriebe die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere Betriebe, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden Betriebs vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
5. Übernahmeprämie: Betriebe, die Auszubildende aus coronabedingt insolventen Unternehmen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nähere Informationen dazu erhalten Betriebe bei ihrem zuständigen Verband oder ihrer Innung.
Hilfreiche Informationen gibt es außerdem hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
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