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Befristungsmöglichkeiten im Arbeitsrecht - Hubertus Heil plant Änderungen im Befristungsrecht
Medienberichten zufolge sollen Befristungen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil künftig nicht mehr so lange dauern wie bisher. Auch möchte er, dass sie nicht mehr so oft verlängert werden dürfen.
Auch in der Augenoptik werden hin und wieder befristete Arbeitsverträge geschlossen. Es gibt Befristungen aus Anlass der Probezeit oder im Nachgang zu einer abgeschlossenen Ausbildung oder aus Anlass der Vertretung während der Elternzeit. Hierbei handelt es sich überwiegend um Befristungen mit einem Sachgrund.
Ohne einen Sachgrund sind befristete Verträge auch möglich. Sie sind nach aktuellem Recht aber auf 24 Monate begrenzt.
Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sieht jetzt vor, die Dauer dieser sachgrundlosen Befristungen zu verringern. Zukünftig sollen es maximal 18 Monate sein. Die Befristungen sollen außerdem künftig nur noch einmal, statt wie bislang dreimal verlängert werden können. Dazu sollen sachgrundlose Befristungen nach dem Gesetzesentwurf auf Neueinstellungen beschränkt werden.
Geplant ist die Gesetzänderung für 2022. Im Vorfeld wird es aber noch reichlich Diskussion geben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Tipp: Befristete Arbeitsverträge beinhalten Besonderheiten, auf die zu achten ist. Innungsmitglieder können sich in der Regel bei ihrer Innung zu diesen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen beraten lassen.
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