Bei der Energieeinspar-Verordnung wurden mit Wirkung vom Bundeskabinett zum 29.09.2022 kurzfristig Anpassungen vorgenommen.
In diesem Zusammenhang wurden die Beleuchtungszeiten überarbeitet.
Wichtigste Änderung die Augenoptik betreffend ist, dass der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen jetzt von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt ist. Hier wurde die Uhrzeit angepasst, die vorher eine Beleuchtung zwischen 22 Uhr und 16 Uhr des Folgetages untersagte. Schaufenster waren und sind nach wie vor nicht betroffen.
Quelle: optikernetz.de