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Achtung: Bundesnotbremse nicht überall außer Kraft
Derzeit geht ein Aufatmen durch viele Teile Deutschlands – die Inzidenzwerte sinken. Einige Städte oder Kreise freuen sich sogar über Inzidenzen unter 100, denn damit greifen für sie die Regelungen der Notbremse nicht mehr.
Bevor jetzt aber alle, und vor allem Unternehmer, jubeln und Ihre Maßnahmen verändern, sei eine kleine Warnung ausgesprochen: Die Notbremse ist nicht überall außer Kraft und auch in kreisfreien Städten oder Kreisen mit niedriger Inzidenz gibt es einiges zu beachten.
Grundsätzlich gilt: Sinkt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft. Dann greifen wieder die Regelungen der jeweiligen aktuellen Coronaschutzverordnungen des entsprechenden Bundeslandes. Hier sollte man dann genau nachlesen, beispielsweise welche Quadratmeter-Kunden-Relation gültig ist. Die jeweils aktuellen Verordnungen der Bundesländer finden sich auf den Internetseiten der Länder.
Nicht alle Städte oder Kreise liegen derzeit wieder unter der magischen Grenze von 100. Hier gilt dann nach wie vor die Notbremse. Es ist also ratsam, sich regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren. Hilfreich sind folgende Internetseiten.
Allgemeinen bundesweite Infos:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
Regelungen der Notbremse:
https://www.optikernetz.de/schaubild-zu-den-aktuellen-coronaregelungen-2-2/
Inzidenzzahlen nach Städten und Kreisen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
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