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ZVA geht gegen Online-Verkauf von Gleitsichtbrillen vor
Auf Beschwerde des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) führt die Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Köln seit einiger Zeit ein Verfahren gegen den deutschen Dienstleister Shoptimizing GmbH des chinesischen Online-Brillenanbieters my-Spexx. Dabei geht es um den Online-Verkauf von Gleitsichtbrillen.
Laut ZVA hatte die Shoptimizing GmbH bereits im Mai 2020 gegenüber der Wettbewerbszentrale eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen des fehlenden Hinweises vor der Nutzung von bestimmten Gleitsichtbrillen im Straßenverkehr abgegeben. Konkret ginge es dabei um Gleitsichtbrillen, die ausschließlich auf der Grundlage der Daten aus einem Brillenpass gefertigt werden.
Trotz der Unterlassungserklärung habe die Shoptimizing GmbH im weiteren Verlauf die Vorgaben zum Warnhinweis nur unzureichend umgesetzt. Das Landgericht Köln habe nun mit Urteil vom 10. Februar 2022 der Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben.
Wesentlicher Aspekt innerhalb des Verfahrens war, so der ZVA, die Frage, wie ein Warnhinweis aussehen und angegeben werden muss. Ein Warnhinweis, der nur beim direkten Anklicken einer Schaltfläche oder als sogenanntes Mouseover zu sehen ist, sei nicht ausreichend, so das Urteil aus Köln. Der ZVA berichtet, dass diese Vorgehensweise, laut der Richter, vielmehr einer Verschleierung gleichkämen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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