Der Geschäftsbetrieb eines Augenoptikers wird von zahlreichen allgemeinen und branchenspezifischen Vorschriften tangiert: GoBD, Kassenführung, TSE, HHVG, Präqualfizierung, DSGVO, Coronaschutzverordnungen, um nur einige zu nennen.
Ein Leser erkundigte sich in der Optikernetz-Redaktion, was es mit der Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auf sich hat. Das Autohaus nämlich, bei dem der Unternehmer Kunde für ein Mitarbeiterfahrzeug ist, wies ihn auf seine Halterpflicht hin, in jährlichen Abständen das Fahrzeug einer UVV-Prüfung gemäß jener Vorschrift 70 unterziehen zu lassen. Im aktuellen Podcast hören Sie den Optikernetz-Faktencheck zu dem Thema.
Quelle: optikernetz.de