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Versicherung von Praktikanten

Immer wieder fragen Leser in der Redaktion an, was es in Sachen Praktikum zu beachten gilt. Besonders wichtig ist der Versicherungsschutz.…
4. Juli 2022

Immer wieder fragen Leser in der Redaktion an, was es in Sachen Praktikum zu beachten gilt. Besonders wichtig ist der Versicherungsschutz. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu haben wir für Sie zusammengefasst.

Zahlreiche Betriebe ermöglichen Praktikanten einen ersten Einblick in den Berufsalltag des Augenoptikers. Immer wieder stellen sich hier Fragen zu Formalien. Optikernetz hat die meistgestellten Fragen mit einem Juristen geklärt. Zum Beispiel: Sind Praktikanten der Berufsgenossenschaft zu melden?

Nein, in der gesetzlichen Unfallversicherung ist ohne Anmeldung und ohne Antrag (kraft Gesetzes) versichert, wer die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Wann ist ein Praktikant versichert?

Praktikanten sind versichert, wenn sie den Weisungen des Unternehmers über

- die tägliche Arbeitszeit,

- die Art ihrer Tätigkeit,

- den Einsatzort

Folge leisten müssen sowie in die Arbeits- und Ablauforganisation eingegliedert sind. Vertragliche Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich) oder das Zahlen eines Entgeltes sind dabei nicht erforderlich.

Welcher Versicherungsträger ist zuständig?

Grundsätzlich gilt, dass der Unfallversicherungsträger für die Bearbeitung und Entschädigung eines Versicherungsfalles von Praktikanten einzutreten hat, der auch für den Betrieb zuständig ist.

Muss das Unternehmen für den Praktikanten Beitrag zahlen?

Maßgeblich für die Zahlung von Beiträgen ist neben dem Gefahrtarif das jährliche Entgelt. Wird dem Praktikanten ein Entgelt oder eine Vergütung gezahlt, sind entsprechende Beiträge zu zahlen. Arbeitet der Praktikant ohne Entgelt, ergibt sich de facto eine beitragsfreie Versicherung.

Gibt es für Praktikanten Beschränkungen im Unfallversicherungsschutz?

Nein, versichert sind neben der eigentlichen Tätigkeit im Betrieb auch die Wege zu und von der Praktikumsstelle. Für Schüler, bzw. junge Leute bis 25 Jahren gilt in der Krankenversicherung die Familienversicherung weiter (Achtung, gilt nicht für Studenten und nur vor einem Studium).

Quelle: optikernetz.de

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