Serviceverpackungen, Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen, Versandverpackungen – welche Bedeutungen haben diese für die Augenoptikbetriebe und welche Pflichten müssen Betriebe spätestens ab dem 1. Juli 2022 erfüllen?
In drei Wochen tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Die Änderungen des Gesetzes betreffen auch Augenoptikbetriebe.
Bislang waren die Unternehmen von der Pflicht ausgenommen, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen. Genau diese Ausnahme fällt nun weg. Jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt oder Ware verpackt und so dem Endverbraucher zur Verfügung stellt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Der Stichtag rückt also näher. Wer jetzt nochmal nachlesen möchte, was es zukünftig zu beachten gilt kann dies hier auf optikernetz.de tun:
Verpackungsgesetz – Änderungen betreffen auch die Augenoptik
Änderungen im Verpackungsgesetz – mehr Fragen, mehr Antworten
Innungsmitglieder erhalten zudem Antworten beim Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Dieser hat ein Infoschreiben zu dem Thema verfasst, das Innungsbetriebe in der Geschäftsstelle des ZVA oder bei ihren Landesinnungen abfordern können.
Quelle: optikernetz.de