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Verpackungsgesetz – Registrierungspflicht auch für Augenoptikbetriebe - Frist läuft bis zum 01.07.2022
Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Der neue Registrierungsprozess ist gestartet und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.
Bislang waren die Unternehmen von der Pflicht ausgenommen, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen. Genau diese Ausnahme fällt nun weg. Jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt oder Ware verpackt und so dem Endverbraucher zur Verfügung stellt, muss sich bis zum 01.07.2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Im zweiten Schritt ist dann ein Vertrag zu schließen, der die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Abläufen erhalten Innungsmitglieder bei Ihren Landesverbänden bzw. Landesinnungen.
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