In der letzten Woche wurde bekannt, dass sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf zur Aktualisierung des Verbraucherschutzes geeinigt hat. Offenbar sind die mit der Datenschutznovelle verhängten Sanktionen gegen Unternehmen, die Verbraucher gegen ihren Willen mit werblichen Telefonanrufen behelligen, nicht hoch genug. Von einer Anhebung der Bußgeldobergrenze von 50.000 auf …
… 300.000 Euro war in den letzten Tagen in verschiedenen Medien die Rede. Im Fokus des verschärften Gesetzesentwurfes stehen neben unerlaubter Telefonwerbung auch Telefongewinnspiele, Massenabmahnungen und unseriöse Inkassovorgänge.
Computerbase.de berichtet, dass die Zahl der Beschwerden über unseriöse Machenschaften trotz der rechtlichen Verschärfungen bezüglich Telefonwerbung und Inkassounternehmen in den letzten Jahren nicht abebbte, sondern sogar massiv anstieg. So hätten sich die verhängten Bußgelder der Bundesnetzagentur im Vergleich vom Jahr 2010 zu dem Jahr 2011 verfünfzehnfacht.
Der Gesetzesentwurf wurde am 6. Februar dem Kabinett vorgelegt. Wir werden Sie über Weiteres auf dem Laufenden halten.
Noch ist unklar, ob die Verschärfung zu weiteren bürokratischen Hürden in unserem Beruf führen wird. Jeder Unternehmer ist selbst Verbraucher. Mehr Verbraucherrechte sollten daher jedem willkommen sein. Nur sollten Unternehmen im Handwerk nicht darunter leiden, dass Call-Center unbeirrt Verbraucher im Auftrag von Unternehmen belästigen, die aus Eigennützigkeit geltende Vorschriften ignorieren und Bußgelder bewusst in Kauf nehmen. Ein gezieltes Vorgehen gehen die fragwürdigen Akteure ist daher mehr als wünschenswert.