Ende des letzten Jahres konnte der Augenoptiker- und Optometristenverband NRW einen großen Erfolg im sogenannten Musterverfahren der TK-Klagen erzielen. Das Bundessozialgericht hatte die Klage der Techniker Krankenkasse gegen zwei Augenoptiker abgewiesen. Mit der Klage forderte die Krankenkasse Informationen über sämtliche Leistungsabrechnungsvorgänge im Zeitraum 2001 bis 2003. Wie der AOV NRW vermeldet, sieht er sich durch das Urteil in seiner Einschätzung bestätigt, dass die Kassen gegenüber den Mitgliedsbetrieben grundsätzlich keine Forderungen mehr haben. Die Entscheidung, die betroffenen Unternehmen bei der Abwehr der Klagen massiv zu unterstützen, habe sich als richtig erwiesen. Ohne die entschiedene und nachhaltige Gegenwehr hätten die Urteile, nach Meinung des AOV NRW, für eine unabsehbare Vielzahl an Betrieben in ganz Deutschland Regressverfahren der Ersatzkassen zur Folge gehabt. Das Urteil liegt jetzt in vollständiger Fassung vor und kann bei Interesse hier nachgelesen werden.
Urteil liegt vor: Bundessozialgericht weist Klage der Techniker Krankenkasse gegen Augenoptiker ab
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