Regelmäßig erkundigen sich Mitgliedsbetriebe bei ihrer Innung nach der korrekten Berechnung von Urlaubstagen im Rahmen von Arbeitsverträgen. Dabei bereiten besondere Schwierigkeiten die Konstellationen, in denen Arbeitnehmer in Teilzeit für den Betrieb tätig sind, im Verhältnis aber gleich behandelt werden sollen wie Kollegen, die in Vollzeit arbeiten.
Zwei einfache Beispiele, die sich zudem noch auf den (alten) Manteltarifvertrag im Augenoptiker-Handwerk beziehen, sollen verdeutlichen, dass in der Regel die Urlaubsberechnung von Mitarbeitern durchaus simpel und logisch aufgebaut ist.
I. Normalfall
Dem Arbeitnehmer stehen 33 Urlaubstage im Jahr zu.
Haben Sie komplexere Fälle, bei denen Sie sich unsicher sind? Haben Sie die Diskussionen mit Ihren Mitarbeitern satt? Dann wenden Sie sich an Ihre Innung.