Pünktlich zum Jahresende kommen sie wieder – die Fragen zu den anstehenden Feiertagen im Dezember.
Hierzu einige grundsätzliche Informationen von der optikernetz-Redaktion:
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage. Beide Tage sind arbeitsrechtlich „normale“ Werktage. Für beide Tage muss Urlaub genommen werden. Dies gilt auch, wenn der Betrieb an diesen Tagen geschlossen hat oder nur zeitweise geöffnet ist. Wird aufgrund der Öffnungszeiten nur an einigen Stunden gearbeitet, so wird auch nur diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet.
Für Heiligabend und Silvester muss ein ganzer Urlaubstag genommen werden. Arbeitsrechtlich betrachtet gibt es keine halben Urlaubstage. Sollten solche vom Arbeitgeber gewährt werden, geschieht dies aus Kulanz. Generell muss für jeden Arbeitstag, egal, ob der Arbeitnehmer zwei oder acht Stunden gearbeitet hätte, ein ganzer Urlaubstag genommen werden. Dies ist eine generelle Regelung, die auch an „normalen“ Tagen gilt.
Arbeitet ein Mitarbeiter also z.B. jeden Tag sieben Stunden und an einem Tag in der Woche nur drei Stunden, so ist bei der Urlaubsgewährung trotzdem für jeden Tag ein ganzer Urlaubstag zu nehmen.