Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die höchste Interessenvertretung des Handwerks in Deutschland, sieht vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung manipulations-sicherer elektronischer und computergestützter Kassensysteme dringenden Handlungsbedarf. Er bat die regionalen Interessenvertretungen und Organisationen des Handwerks um Unterstützung, eine Verlängerung des Umstellungsstichtags über den 31. Dezember 2016 hinaus zu bewirken. Ab dem 1. Januar 2017 müssen die dann zum Einsatz kommenden Kassensysteme und Registrierkassen sämtliche Geschäftsvorfälle geordnet, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufzeichnen (Einzelaufzeichnungen). Ferner müssen die Daten dem Betriebsprüfer über den Aufbewahrungszeitraum von mindestens 10 Jahren jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden können. Dafür müssen Unternehmen ein GoBD/GDPdU-konforme Kassen anschaffen, sofern Altgeräte nicht nachgerüstet werden können.
Doch die GoBD/GDPdU-Konformität ist nicht die alleinige Veränderung, die in näherer Zukunft ansteht: Mitte März hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Referentenentwürfe zur Einführung von manipulationssicheren elektronischen und computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen veröffentlicht. Da sich die technischen Anforderungen an die geplanten Sicherheitseinrichtungen aus den beiden Referentenentwürfen nicht abschließend ergeben und diese vielmehr erst nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und veröffentlicht werden, ist bis dahin unklar, welche Voraussetzungen elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen ab dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2019 erfüllen müssen. Der 1. Januar 2019 stellt also einen weiteren wichtigen Stichtag dar, zu dem nochmals neue Regelungen für Kassen greifen sollen. Es ist nicht auszuschließen, dass in vielen Fällen Kassensysteme für den anstehenden Jahreswechsel angeschafft würden, die dann im Nachgang wegen fehlender Aufrüstbarkeit innerhalb von nur 2 Jahren erneut ersetzt werden müssten oder lediglich mit hohen Kosten nachgerüstet werden können.
Unter anderem haben der Augenoptiker- und Optometristenverband NRW und die Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen Mecklenburg-Vorpommern die regional zuständigen Finanzministerien darauf hingewiesen, dass die Betriebe vor wirtschaftlich unsinnigen Investitionen geschützt werden müssen, und aufgefordert, sich für eine Neuregelung einzusetzen.