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Trickanzeigen im Umlauf

Kürzlich informierte ein Leser die optikernetz-Redaktion, dass er von einer vermeintlichen Werbeagentur per E-Mail dazu…
3. Dezember 2021

Kürzlich informierte ein Leser die optikernetz-Redaktion, dass er von einer vermeintlichen Werbeagentur per E-Mail dazu aufgefordert worden sei, seine Werbeanzeige zu verlängern. Offensichtlich ein Versuch, an seine Daten zu kommen und ihn „abzuzocken“.

Denn der Kollege hatte tatsächlich nie eine Anzeige geschaltet: „Es wurde suggeriert, dass meine Anzeige verlängert werden sollte. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich nie eine Anzeige geschaltet hatte und würde bei weiterer Belästigung einen Anwalt einschalten. Es wurde trotzdem eine Mail geschickt.“

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns: info@optikernetz.de

Der Anzeigenverlag, der unseren Leser anschrieb, ist unseren Recherchen zufolge einschlägig bekannt. Es handelt sich um ein Unternehmen mit Sitz in Serbien, vor dem an verschiedenen Stellen gewarnt wird. Mit Trickanrufen oder wie im vorliegenden Fall mit Trickformularen versucht der Verlag an Aufträge von Unternehmern zu kommen. Dubiose Anzeigenverlage bedienen sich dieser sogenannten "Kölner Masche" seit mehreren Jahren.

Grundsätzlich rät Rechtsanwalt Alexander Ceccarelli, Dortmund, in solchen Fällen: „Auf keinen Fall sollten mitgesendete Formulare einfach ausgefüllt werden, ohne diese zuvor zu prüfen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere wegen des Alltagsstresses und der damit verbundenen Hektik teilweise die ansonsten vorhandene Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außer Acht gelassen wird. Dies kann zu ungewollten Vertragsabschlüssen führen. Ein Widerruf, wie man ihn für Verbraucher kennt, ist in der Regel dann nicht möglich. Auch eine Anfechtung der unvorsichtigerweise zu schnell abgegebenen Willenserklärung vermag häufig nicht dazu zu führen, dass ein auf diese Weise geschlossenes neues Vertragsverhältnis erfolgreich rückabgewickelt wird.“

Innungsmitglieder haben in solchen Fällen auch immer die Möglichkeit, sich an ihre Innung zu wenden und um rechtlichen Rat zu fragen.

 

Quelle: optikernetz.de

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