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Testpflicht für Arbeitgeber – Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat die Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet.
Darin wird nun der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern mindestens einmal wöchentlich einen Laien-Schnelltest anzubieten. Der Arbeitnehmer ist aber nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen. Auch eine Dokumentationspflicht soll es nicht geben.
Die Änderungen treten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.
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