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Team der NRW-Soforthilfe 2020 nimmt aktuell erneut Kontakt per E-Mail auf

Zahlreiche Leser aus Nordrhein-Westfalen meldeten sich heute in der Optikernetz-Redaktion. Sie erhielten mit Zeitstempel…
20. Juni 2022

Zahlreiche Leser aus Nordrhein-Westfalen meldeten sich heute in der Optikernetz-Redaktion. Sie erhielten mit Zeitstempel vom vergangenen Samstag eine E-Mail mit dem Betreff „Übermittlung fehlender Daten…“.

Im Rahmen der Mitwirkungspflicht am Verwaltungsverfahren werden die Empfänger gebeten, die fehlenden Daten bis Freitag, den 24. Juni 2022, über einen Link zu übermitteln.

Klar, dass so mancher Adressat da zunächst skeptisch reagiert. Ist die Frist doch sehr kurz gewählt! Zudem gab es in der Antragsphase im Jahr 2020 auch Websites, die der offiziellen Website der Corona-Soforthilfe zum Verwechseln ähnlich waren. Optikernetz berichtete darüber.

Wie die Optikernetz-Redaktion aus dem Leserkreis herausfinden konnte, ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung tatsächlich Absender der E-Mail. Offenbar geht es in zahlreichen Fällen um die korrekte Schreibweise der Steuernummer und der IBAN, insbesondere Schrägstriche und Leerzeichen, der hinterlegten Daten. Nutzt man den persönlichen Link, so beschreiben es die Optikernetz-Leser, gelangt man durch Eingabe seiner Personalausweisnummer in eine Eingabemaske, in welcher die bereits abgegebenen und gespeicherten Daten angegeben und berichtigt werden können.

Und so beschreibt es das Ministerium in den FAQ auf seiner Website unter dem Link https://www.wirtschaft.nrw/coronahilfe-mitteilungsverfahren#:~:text=Haben%20Sie%20zum%20Zeitpunkt%20der,%40ueberbrueckungshilfe.nrw.de.:

„4. Warum ist jetzt eine Nacherhebung meiner Daten notwendig?

Bei der Nacherhebung der Daten im Rahmen des Mitteilungsverfahrens müssen von Ihnen die Angaben korrigiert werden, die bei Antragstellung fehlten oder fehlerhaft sind beziehungsweise im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens an die Finanzverwaltung als unplausibel ausgegeben wurden. Das Online-Formular listet nur solche Angaben auf, die von Ihnen überprüft und korrigiert werden müssen.

In den meisten Fällen wurden Sonder- und Leerzeichen als Fehlerquelle identifiziert, welche die Angaben verfälscht haben. Darüber hinaus wurde häufig das falsche Format gewählt.

Das korrekte Format für die Steueridentifikationsnummer ist zum Beispiel elfstellig, rein nummerisch sowie ohne die Verwendung von Sonder- und Leerzeichen (zum Beispiel 99999999999)."

Offensichtlich gibt es kein geeignetes Verfahren, die Daten automatisch und fehlerfrei in die korrekte Schreibweise zu konvertieren, sodass das Ministerium die Antragssteller auf diesem Wege um Unterstützung bitten muss.

Quelle: optikernetz.de

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