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Rosenmontag – Feiertag oder Arbeitstag?

In diesem Jahr wird es sie nicht geben: die wilden Karnevalsfeten und Rosenmontagszüge. Aufgrund der weiter anhaltenden…
3. Februar 2021

In diesem Jahr wird es sie nicht geben: die wilden Karnevalsfeten und Rosenmontagszüge. Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie bleibt die „fünfte Jahreszeit“ sehr ruhig. In vielen Betrieben auch außerhalb der Faschingshochburgen ist üblicherweise der Rosenmontag frei oder es muss nur der halbe Tag gearbeitet werden. Wenn Karneval nun ausfällt, fällt dann auch dieser freie Tag aus?

Karneval alias Fasching ist ein Brauchtumstag, aber kein gesetzlicher Feiertag. Den Angestellten an diesem Tag frei zu geben, ohne dass diese explizit einen Urlaubstag genommen haben, ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Grundsätzlich ist also Rosenmontag in jedem Jahr eigentlich ein normaler Arbeitstag.

Einen Anspruch auf eine Freistellung an den närrischen Tagen haben Arbeitnehmer nicht, es sei denn, es findet sich eine entsprechende Regelung dazu beispielsweise im Arbeitsvertrag.

Ein Anspruch auf den freien Rosenmontag kann sich eventuell auch aufgrund der sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Diese kann bestehen, wenn zum Beispiel der Rosenmontag im Unternehmen regelmäßig über Jahre hinweg frei ist, der Arbeitgeber aber nie klargestellt hat, dass er dies unter Vorbehalt tut, sodass die Arbeitnehmer annehmen durften, dass er diese Leistung immer gewähren will.

Schließlich ist höchstrichterlich entschieden, dass es keine Voraussetzung für den freien Tag oder die eingeschränkte Arbeitszeit ist, dass der Karnevalsumzug tatsächlich stattfindet.

Quelle: optikernetz.de

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