Betrüger und organisierte Tätergruppen, die die unbeschwerte Urlaubsstimmung von Feriengästen ausnutzen und versuchen, aus der Unwissenheit ihrer Opfer Kapital zu schlagen.“
Unter Timesharing versteht man den ‚Erwerb einer Ferienwohnung auf Zeit’. Beliebt bei den Tätern ist das folgende Strickmuster: Das potenzielle Opfer wird am Urlaubsort auf der Straße angesprochen. Man gaukelt ihm vor, dass er einen Hauptpreis bei einer Lotterie oder einem Gewinnspiel gewonnen hätte. Abzuholen sei der angebliche Hauptpreis dann jedoch an einem anderen Ort, zum Beispiel in einem Hotel. Dort wartet dann statt des versprochenen Gewinns eine dubiose Verkaufsveranstaltung für Urlaubs- und Freizeitangebote – wie Golf spielen oder Autos mieten. Am Ende wird dem eingelullten Urlauber ein „supergünstiges" Timesharing-Angebot unterbreitet. „Dabei machen sich die Betrüger mit psychologisch geschickten Tricks die gelöste Stimmung der Urlaubsgäste zunutze. Hinzu kommt, dass die komplizierten Timesharing-Vertragsklauseln oft nur schwer durchschaubar sind. Für viel Geld erwirbt der Urlauber deshalb manchmal statt eines Urlaubsanspruchs lediglich einen Anspruch auf eine Urlaubsbuchung – womöglich gibt es den Club gar nicht oder die Angebote sind nicht verfügbar“, erfahren wir von der Polizeilichen Kriminalprävention/Stuttgart. Übrigens: „Selbst bereits geprellte Urlauber sind nicht davor gefeit, noch einmal um ihre Ersparnisse gebracht zu werden.“
Doch es gibt noch eine weitere beliebte Betrugsmasche: Besitzern von Timesharing-Anteilen wird ein wirtschaftlich interessanter Verkauf der ansonsten schwer veräußerbaren Wohnungen angeboten. „Dabei machen sich die raffinierten Täter gezielt den Wunsch des Anlegers zunutze, sich aus langfristigen Verträgen zu lösen. Gerade die Aussicht, endlich die teuer erworbenen Anteile zu einem vernünftigen Preis verkaufen zu können, verleitet viele Betroffene dazu, den Betrügern die geforderten finanziellen Vorleistungen für Gebühren oder Unkosten zu bezahlen. Die angeblichen Leistungen sind jedoch entweder überhaupt nicht erforderlich oder die versprochenen Gegenleistungen werden nie wirklich erbracht. Schäden in Millionenhöhe sind die Folge.“
Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt die Polizei folgende Tipps: „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Brechen Sie das Verkaufsgespräch im Zweifel sofort ab. Vergleichen Sie genau: Was wurde Ihnen versprochen und was steht im Vertrag? Seien Sie misstrauisch, wenn hohe Renditen im Zusammenhang mit Anlagegeschäften zugesichert werden. Unterzeichnen Sie nie an Ort und Stelle und ohne Ausstiegsklausel. Leisten Sie keine Anzahlung und bezahlen Sie nie im Voraus. Erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige, wenn Sie das Gefühl haben oder sogar wissen, dass Sie betrogen wurden.“ Und ganz besonders wichtig, nicht nur in diesem Zusammenhang: Geben Sie niemals Ihre Ausweispapiere oder Ihre Kreditkarte aus der Hand – es sei denn zum Zahlen Ihrer Restaurant-, Hotel- oder ‚Shopping’-Rechnungen!