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Post aus Brüssel

Immer wieder werden auch Unternehmer in unserer Branche mit Offerten für inoffizielle Firmenregister kontaktiert. Manchmal…
7. September 2020

Immer wieder werden auch Unternehmer in unserer Branche mit Offerten für inoffizielle Firmenregister kontaktiert. Manchmal fällt es dabei schwer, eine „echte“ Behörde von einen nichtamtlichen Anbieter zu unterscheiden. So auch in diesem Fall, den uns ein Leser schildert.

Der Kollege wurde von einem Register für Unternehmen, das nach eigenen Angaben europäisch sei, mit einem offiziell wirkenden Schreiben kontaktiert. Die Kopfangaben mit Ansprechpartner, Zimmernummer etc. wirken auf den ersten Blick authentisch. Auch das Logo mutet an, als ob es sich um eine Stelle in Brüssel handelt. Nicht zuletzt steht auf dem vorausgefüllten Überweisungsträger eine belgische IBAN.

Gemäß § 1 ff. HGB seien einige Unternehmen verpflichtet, firmenrelevante Daten im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, heißt es in dem Schreiben. Insbesondere die COVID-19 Pandemie habe gezeigt, wie wichtig eine solche Registrierung sei. Weiter unten in diesem langen Absatz wird jedoch klargestellt, dass es sich hierbei um eine Offerte handelt. Auch der Bearbeitungsstatus im Briefkopf wird mit „Offerte“ betitelt.

Offerten gibt es im Behördenwesen nicht

Nicht zu verwechseln ist diese angebotene Registrierung mit dem Business Registers Interconnection System (BRIS) der EU. Das BRIS ist eine 2017 geschaffene Verknüpfung der Unternehmensregister auf europäischer Ebene. Dafür muss man sich aber nirgends registrieren, weil sich die Register der EU-Staaten untereinander austauschen.

Entgegen anderen Offerten, die der Redaktion aus der jüngeren Vergangenheit bekannt sind, muss der Adressat hier keine voreingetragenen Daten korrigieren oder ergänzen und per Unterschrift bestätigen. Ziel ist es, den Empfänger direkt zur Tätigung einer Überweisung bzw. Zahlung zu bewegen. Der Betrag sei innerhalb von 21 Tagen zahlbar. Bei dem Kollegen wird eine Frist bis spätestens jedoch zum 4. September angegeben. Eingegangen ist das Schreiben bei ihm an 2. September.

Auffällig ist auch bei sehr genauer Betrachtung, dass es mehrere orthografische Fehler gibt. Das passiert den professionellen Dolmetschern in Brüssel bestimmt nicht. Auch fehlt die Angabe einer Adresse oder Telefonnummer.

Unterschreiben Sie niemals unüberlegt Überweisungsträger, auch wenn Fristen noch so kurz sind. Bei Zweifeln an der Authentizität von Schreiben, die man nicht eindeutig einem Vorfall oder allgemein bekannten Vorgehen zuordnen kann, können sich Innungsmitglieder an ihre Geschäftsstellen wenden.

Quelle: optikernetz.de

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