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Planen Sie eine Weihnachtsfeier im Betrieb? Steuerrechtlich richtig wichteln will gelernt sein
Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der Weihnachtsfeiern. Auf diesen werden häufig die Mitarbeiter bewichtelt (also mit einer kleinen Aufmerksamkeit beschenkt). Aber auch wichteln will gelernt sein.
Das sind die steuerlichen Regeln, die Sie beim Schenken beachten müssen:
Bei Geschenken an Mitarbeiter greift die monatliche Sachbezugsfreigrenze. Sie liegt seit Januar dieses Jahres bei 50 Euro im Monat.
Auch bei Gutscheinen oder Geldkarten kann die Sachbezugsfreigrenze angewendet werden.
Werden Geschenke auf der Weihnachtsfeier überreicht, gibt es ebenfalls etwas zu beachten: Für die Feier gilt ein Freibetrag von 110 Euro für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Die entstandenen Gesamtkosten muss der Arbeitgeber gleichmäßig auf alle Mitarbeiter, die an der Veranstaltung teilgenommen haben, aufteilen. Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt dann vor, wenn der genannte Freibetrag (110 Euro) überschritten wurde
Dieser Arbeitslohn, da er anlässlich einer Betriebsveranstaltung anfällt, kann mit 25 Prozent pauschal besteuert und sozialversicherungsfrei belassen werden.
Zu beachten ist, Geschenke müssen in der Berechnung des Freibetrags berücksichtigt werden.
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