Laut der Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen (VDCO) e.V. belege eine Studie der Berliner Hochschule für Technik (BHT): Obligatorische Wiederholungssehtests bei Autofahrern sind sinnvoll.
Eine Überprüfung des Sehvermögens sei in Deutschland bis heute lediglich beim Erwerb einer Fahrerlaubnis notwendig. Obligatorische Wiederholungssehtests, wie sie für Autofahrer in anderen europäischen Ländern bestehen, seien in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob eine Überprüfung der Sehleistung sinnvoll ist, untersuchten die Optometristen Romy Hildebrandt, M.Sc., Sascha Reichel, M.Sc. und Prof. Dr. Reiß von der Berliner Hochschule für Technik (BHT) vom Fachbereich Augenoptik/Optometrie.
In einer prospektiven, monozentrischen, nicht randomisierten, offenen Querschnittsstudie seien 113 Autofahrer, hiervon 55 Frauen und 58 Männer zwischen 21 und 84 Jahren bezüglich Ihrer Sehleistung untersucht worden. Bei der Auswertung der Sehtestergebnisse entsprechend der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sei lediglich von 52,2 % der überprüften Studienteilnehmer der für ein Bestehen notwendige Grenzwert von 0,7 erreicht worden. 47,9 % hätten den Sehtest nicht bestanden. Es zeige sich auch ein altersabhängiger Zusammenhang bezüglich der bestandenen Führerscheinsehtests sowie weiterer geprüfter Sehfunktionen. Je älter die Studienteilnehmer seien, umso schlechter sei das Ergebnis der geprüften Sehfunktionen. Ebenfalls korreliere nur bei 63,7 % der getesteten Autofahrer die sehleistungsspezifische Selbsteinschätzung mit den real quantifizierten Ergebnissen.
Quelle: VDCO