Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2022 eine Anhebung der Obergrenze des Übergangsbereichs, auch bekannt als Midijob, beschlossen.
Ab 01. Januar 2023 liegt die Obergrenze bei 2.000 Euro monatlich. Bereits zum Oktober des laufenden Jahres war die Obergrenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich angehoben worden.
Zur Orientierung auf dem Feld der Mini- und Midijobs hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Infoflyer erstellt. Diesen können Sie hier herunterladen.
Quelle: optikernetz.de