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NRW-Soforthilfe: Empfänger werden Ende November per E-Mail kontaktiert

Im vergangenen Sommer wurde das zunächst angelaufene Rückmeldeverfahren durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation,…
17. November 2020

Im vergangenen Sommer wurde das zunächst angelaufene Rückmeldeverfahren durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes angehalten. Nicht zuletzt ist dies auch dem Einsatz der Verbände und Organisationen im Handwerk zu verdanken. In der Kritik stand das Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Förderbedarfes.

Optikernetz berichtete zuletzt im August, dass das Rückmeldeverfahren noch vor den Herbstferien wieder aufgenommen werde. Die Rückmelde-Frist wurde einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert.

In der Optikernetz-Redaktion häuften sich in den letzten Tagen Anfragen von betroffenen Augenoptikern, dass sie bisher noch keine Informationen erhalten haben für diesen nun bald anstehenden Stichtag.

Wie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes mitteilt,  werde sich die Wiederaufnahme der Rückmeldungen zur NRW-Soforthilfe 2020 noch etwas verzögern. Die Abrechnung solle demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung bestehe bis zum Herbst 2021 Zeit. Weiter schreibt das Ministerium:

„Ende November erhalten daher alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail [...] , die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.   Bis zum Erhalt dieser E-Mail bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sehen Sie bitte bis zum Start des Rückmeldeverfahrens von Rücküberweisungen an die Bewilligungsbehörden oder an die Landeskasse ab.“

Einerseits ist es eine gute Nachricht für alle Empfänger der Soforthilfe, dass grundsätzlich kein Handlungsbedarf besteht und man nichts verpasst hat. Für Unternehmer, die die Rückzahlung für dieses Jahr aus steuerlichen Gründen schon eingeplant haben, bleibt allerdings nicht mehr viel Zeit.

Weiterführende Informationen können aktuell (Stand 17.11.2020) unter folgendem externen Link abgerufen werden:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

Quelle: wirtschaft.nrw

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