Keine Einträge vorhanden

Novellierung des Nachweisgesetzes – Leserfragen

In der vergangenen Woche informierten wir Sie über die kommenden Änderungen des Nachweisgesetzes. Daraufhin erreichten uns…
8. Juli 2022

In der vergangenen Woche informierten wir Sie über die kommenden Änderungen des Nachweisgesetzes. Daraufhin erreichten uns einige Leserfragen, die wir hier gern einmal klären wollen.

Bei all den geltenden Gesetzen den Überblick zu behalten, ist zugegeben gar nicht so einfach. Da ist es naheliegend, dass man nicht aus dem Stand jedes Gesetz zitieren kann. Die erste Frage lautet daher: Das Nachweisgesetz – was ist das eigentlich genau?

Durch das Nachweisgesetz (NachwG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Angestellten die wesentlichen Bedingungen ihres Arbeitsvertrages nachzuweisen.

Durch die Änderung des Nachweisgesetzes müssen Arbeitgeber in Neuverträgen ab 1. August 2022 nun mehr Informationen erteilen als bisher.

Was ändert sich zukünftig?

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht einen erweiterten Katalog von Nachweisen vor. Dieser Katalog in § 2 NachwG soll unter anderem wie folgt erweitert werden:

  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes
  • Dauer der Probezeit,
  • Arbeitszeit,
  • Ruhepausen,
  • Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,
  • das bei der Kündigung einzuhaltende Verfahren.

Schriftform, was heißt das?

Die Informationen müssen in Schriftform erfolgen. Die Schriftform ist ein gesetzliches Formerfordernis. Dokumente müssen demnach schriftlich gefasst werden und sind von beiden Vertragspartnern eigenhändig zu unterzeichnen. Eine digitale Unterschrift beispielswiese oder das Zustellen der Unterlagen als E-Mail sind nicht zulässig.

Was ist mit bestehenden Arbeitsverträgen?

Bereits bestehende Verträge müssen Sie nicht zwingend anpassen. Arbeitnehmer können eine Anpassung aber verlangen. Dafür gelten dann bestimmte Fristen.

Innungsmitglieder erhalten hier - wie auch grundsätzlich in arbeitsrechtlichen Fragen - Unterstützung bei ihrer Geschäftsstelle.

 

Quelle: optikernetz.de

Ihr Draht zur Redaktion

Wir kommunizieren gern! Sie auch?
Fragen, Anregungen oder einfach mal so – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Newsletter abonnieren

Mit unseren Newslettern erhalten Sie genau die News, die Sie brauchen - kostenlos und direkt in Ihre Mailbox.

Im Rahmen der Nutzung unserer Webseiten verwenden wir, neben technisch notwendigen Cookies, auch Cookies von Dritten zu Werbe- und zu Analyse-Zwecken (z.B. Google Analytics).

Weitere Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung