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Nicht nur Papier ist geduldig – Teil 2

Optikernetz berichtete am 10. August 2022, dass Anweisungen in der robots.txt das „Internet Archive“ schon seit längerer…
17. August 2022

Optikernetz berichtete am 10. August 2022, dass Anweisungen in der robots.txt das „Internet Archive“ schon seit längerer Zeit nicht mehr davon abhalten, den Internetauftritt zu archivieren und in der Wayback Machine öffentlich recherchierbar zu machen. Was tun, wenn man nicht möchte, dass der eigene Internetauftritt dort auffindbar ist?

Vorgesehen ist seitens des Betreibers mittlerweile, dass man ihn per E-Mail kontaktiert, wenn man mit der Archivierung nicht einverstanden ist. Rechtsgrundlage ist der „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA). Leser berichteten uns in letzter Zeit, dass das sehr unkompliziert abläuft. Und dies deckt sich auch mit Recherchen der Optikernetz-Redaktion in zahlreichen Quellen, die es dazu gibt:

  • Man schreibt in englischer Sprache eine formlose E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse des Internet Archives, aus der hervorgeht, dass man Inhaber der entsprechenden Domain und des dortigen Internetauftritts ist und dass man eine „Exclusion“ beantragt. Andere gängige Begriffe dafür sind auch „Takedown“ bzw. „Removal“. Es ist eine gute Idee, als Absender eine E-Mail-Adresse bei der betroffenen Domain zu nutzen.
  • Die Sachbearbeiter gleichen die Angaben mit den Einträgen bei der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) ab. Daher sollte bei dem Antrag auch diejenige eigene Anschrift mit angegeben werden, unter der die Domain registriert ist.
  • Der Antrag muss nicht begründet werden. D.h. es muss kein Vorwurf oder dergleichen erhoben werden, sondern einfach nur das Ersuchen geäußert werden.
  • Man kann die Exclusion in Gänze erwirken (zurückreichend bis zur Anmeldung der Domain und für den gesamten Inhalt) oder auch auf bestimmte Zeiträume oder Verzeichnisse beschränken. Das sollte in dem Antrag präzisiert werden.
  • Derzeit wird die Bearbeitung des Antrags binnen weniger Werktage bestätigt und kurz darauf ist die Exclusion dann auch schon vollzogen. Es erscheint bei der Recherche dann: „Sorry. This URL has been excluded from the Wayback Machine.”
  • Im Netz kann nachgelesen werden, dass in Einzelfällen noch Nachweise erbeten werden, weil gemachte Angaben in Widerspruch zu den Informationen bei der ICANN sind.
  • Um dem vorwegzugreifen, können dem Antrag beispielsweise auch Kopien der ältesten und der jüngsten Rechnung des Providers aus dem Zeitraum beigefügt werden, für den man die Exclusion wünscht.

Stimmen Sie sich als erstes mit Ihrem Webmaster bezüglich des Vorgehens ab. Möglicherweise kann auch er die Anfrage übernehmen oder Ihnen behilflich sein.

Für diejenigen, die die Anfrage selbst stellen möchten, gibt es im Netz zahlreiche Hilfestellungen, Formulierungshilfen und Mustertexte. Seien Sie aber skeptisch bei Anbietern, die versprechen, den E-Mail-Text anhand Ihrer Angaben individuell für Sie vorzuformulieren bzw. generieren.

Quelle: optikernetz.de

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